Die Gesundheitsreform in der Bundesrepublik hat gravierende Veränderungen hervorgebracht, die leider für einzelne Bürger nicht gerade von Vorteil sind. Zunächst sollte eine Grundanalyse vorgenommen werden, um auf alle „Eventualitäten“ vorbereitet zu sein – auch wenn mancher denken mag, „so schlimm wird `s nicht kommen“.
Lösungen bieten einerseits Ergänzungsversicherungen und unter bestimmten Voraussetzungen, auch Krankenvollversicherungen.
Wir arbeiten mit Softwareprogrammen, bei denen die Tarife von vielen leistungsstarken „Privaten Krankenversicherungen“ im Bundesgebiet verglichen werden - somit für Interessenten einen Wissensvorsprung darstellen - ohne "Pflichtfelder" ausfüllen zu müssen - Bei Bedarf bitte Kontaktformular nutzen.
Zur Ermittlung des richtigen Versicherungsschutzes sollte der tatsächliche Bedarf an finanziellen Mitteln analysiert werden, z.B.,
bei Arbeitsunfähigkeit
die durch Krankheit, insbesondere auch Unfall, eintreten kann – hier gilt es, den Verdienstausfall abzusichern, um den erworbenen Lebensstandard erhalten zu können. Über den Button "EXLUSIVANGEBOTE" können Sie selbst , an Hand Ihres Einkommens, ausrechnen, wie viel Krankentagegeld Sie bräuchten
bei Behandlung im Krankenhaus
als Privatpatient oder auch mit einem Ergänzungstarif zur gesetzlichen Krankenversicherung
Bitte beachten Sie: Die Einweisung in ein Krankenhaus bzw. eine andere stationäre Einrichtung ist dem Versicherungsunternehmen umgehend mitzuteilen;
zur ambulanten Behandlung
Mehrere Auswahlmöglichkeiten sind vorhanden - mit oder ohne Selbstbeteiligung - die „Arztquittungen“ können direkt mit der Gesellschaft abgerechnet werden;
zum Krankentagegeld
Die Anzeige der Arbeitsunfähigkeit muss unmittelbar nach dem vereinbarten Leistungsbeginn mit einer Bescheinigung vom behandelnden Arzt an das Versicherungsunternehmen weitergeleitet werden;
zum Krankenhaustagegeld
der Zeitraum der Krankenhausbehandlung ist Voraussetzung für die Zahlung;
zur Auslandsreisekrankenversicherung
im Krankheitsfall im Ausland, sind die vom dortigen Arzt ausgestellten Originalbelege an die Versicherungsgesellschaft zu übersenden
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